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Formularcenter - KV Embrach

Kynologischer Verein Embrach
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Formularcenter

Formulare:







Austritte aus dem Verein:

 
Art.8 der Statuten des KV Embrach
 
 
Der Austritt kann nur auf Ende eines Kalenderjahres (31. Dezember), durch schriftliche Erklärung an den Präsidenten erfolgen.
 
Erfolgt die Austrittserklärung während des Vereinsjahres, so ist der Beitrag für das ganze laufend Vereinsjahr zu entrichten.
 
 
Kollektive Austrittserklärungen haben keine Gültigkeit.
 
 
 


Kynologischer Verein Embrach
Römerweg 5
8424 Embrach


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